Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.

DIRO - Das Kanzlei-Netzwerk aus Europa

DIRO – Das internationale Netzwerk für gute Rechtsberatung.

Die DIRO ist ein Netzwerk aus exzellenten Kanzleien des Mittelstands in Deutschland, Europa und weltweit, perfekt organisiert und leistungsfähig unterstützt von der DIRO-Zentrale in Hamburg. Unser Serviceanspruch ermöglicht, dass unsere Kanzleien ihren Mandanten noch bessere Beratungsleistungen bieten können. Dabei unterstützen wir unsere Mitglieder dabei, auch in Zukunft wettbewerbsfähig, wirtschaftlich und damit erfolgreich zu sein.

Wir glauben: Zusammen sind wir mehr als die Summe unserer Teile.

Unsere Netzwerk-Services - wie wir zusammenarbeiten

Wir sind ein internationales Netzwerk für mittelständische Kanzleien in Deutschland, Europa und der Welt. Alles, was wir tun, zielt darauf ab, Kanzleien zu unterstützen und gemeinsam zu wachsen. Wir haben dafür ein breites Netzwerk-Service-Portfolio aufgebaut, von Veranstaltungen bis Business Groups. Vertrauen ist dafür die Grundlage.

Zu den Netzwerk-Services

Unsere Leistungen - was wir für Kanzleien tun

Unser Serviceanspruch soll es Kanzleien ermöglichen, bessere Beratungsleistungen zu erbringen. Dafür halten wir ein umfangreiches Dienstleistungsangebot vor, von Digitalisierung und Automatisierung, Marketing, Personal-Entwicklung und Ausbildung und Wissensmanagement.

Zu den Leistungen für Kanzleien

Über uns - 30 Jahre im Rechtsmarkt

Das Herz unseres Netzwerks sind unsere Kanzleien. Finden Sie hier schnell und einfach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage, egal ob Kollege oder Mandant. Seit über 30 Jahren sind wir zudem aktiver Partner des Rechtsmarktes und Partner unserer Kanzleien - wer wir sind, erfahren Sie hier.

Mehr über uns erfahren
Unser Dienstleistungsangebot - Schwerpunktthemen

Wir sind ein aktiver Marktteilnehmer im Rechtsmarkt, beobachten Entwicklungen auch außerhalb der Branche und haben das Ziel, diese Ideen und Erkenntnisse aufzubereiten, darüber zu informieren und auch passgenaue Lösungen für Kanzleien zu entwickeln.

Alle Vorteile auf einen Blick

DIRO Mitgliederbereich

Unser Mitgliederbereich bietet Ihnen als DIRO Mitglied jederzeit Zugriff auf interne Mitteilungen, aktuelle Nachrichten und relevante Informationen zu laufenden Kooperationen.

Zusätzlich erhalten Sie dort einen Überblick über geplante Veranstaltungen sowie weitere exklusive Inhalte, die ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten sind.

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Online Marketing für Kanzleien

Kanzlei-Website und Online Marketing

Mit der digitalen Plattform "DIRO Multisite" können Kanzleien einen professionellen und modernen Online-Auftritt schaffen. Dabei bündelt die Plattform alle Funktionen, die für einen starken Kanzlei-Auftritt wichtig sind: von einer benutzerfreundlichen Website, über eine einfache Verwaltung von Inhalten und Dokumenten bis hin zur Sichtbarkeit im Netzwerk.

Unsere DIRO Agentur ist auf Online Marketing für Kanzleien spezialisiert. Wir verstehen die Herausforderungen und Bedürfnisse, die mit dem Betrieb einer Kanzlei einhergehen und bieten ausschließlich Dienstleistungen, die speziell auf die Anforderungen von Kanzleien zugeschnitten sind.

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Zur Kanzleisuche

Hier finden Sie schnell und einfach die passende Kanzlei!

Rund 200 Kanzleien in unserem Netzwerk - mit der DIRO-Suche finden Sie unkompliziert den richtigen Berater und die richtige Kanzlei für Ihr Land, Ihre Stadt oder das Rechtsgebiet. Unsere Kanzleien beraten im Privat- und Wirtschaftsrecht und sind jederzeit gern für Sie da.

Zur DIRO-Suche

Das Netzwerk spricht - Podcasts unserer Mitgliedskanzleien

Meine rechtliche Situation - eine erste eigene Einschätzung

In der Podcast-Reihe “Meine rechtliche Situation – Eine erste eigene Einschätzung” greift die Kanzlei DH&K aus Aachen regelmäßig auf rechtliche Sachverhalte auf und klärt für Sie, worauf es ankommt und welche nächsten Schritte notwendig sind.

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Kanzlei am Wall - Rechtstipp

Der wöchentliche Rechtstipp der Kanzlei am Wall aus Lemgo. Sie können den Rechtstipp auch jeden Donnerstag bei Radio Lippe hören.

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DIRO LEGAL

Die Zentralkanzlei des DIRO Netzwerks

DIRO LEGAL ist die internationale Zentralkanzlei des DIRO-Netzwerks und damit ein kompetenter Partner für grenzüberschreitende oder wiederkehrende Rechtsfragen. Unsere Stärke ist das Netzwerk: Mit rund 200 Kanzleien in Deutschland, Europa und weltweit bieten wir eine umfassende Expertise auf regionaler und internationaler Ebene - und das mit einem zentralen Ansprechpartner.

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Mitgliedschaft im DIRO Netzwerk

Werden auch Sie als unabhängige Kanzlei Mitglied der DIRO AG und gestalten Sie die Zukunft mittelständischer Kanzleien in einem Rechtsmarkt in Bewegung.

Durch eine Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu einem engagierten Netzwerk von Kollegen, Fachleuten und Experten aus verschiedenen Ländern und Rechtsgebieten. Unsere Mitgliedskanzleien profitieren von kanzleispezifischen Angeboten zu unschlagbaren Preis-Leistung-Verhältnissen. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Weg zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen erfolgreich zu sein.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Netzwerk

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Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

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Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

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